Am 06.05.2019 hat der UN Weltbiodiversitätsrat IPBES in Paris den Bericht zum globalen Zustand der biologischen Vielfalt und der Leistungen der Ökosysteme präsentiert. Das verheerende Fazit: Die Artenvielfalt kollabiert und das Problem scheint ebenso schwerwiegend wie der Klimawandel. Es ist höchste Zeit zu handeln – auch in Österreich.
Der Umweltdachverband präsentiert 6 Sofortmaßnahmen für den Schutz der Biodiversität in Österreich: UWD Biodiversitätssofortmaßnahmen. Jedenfalls erforderlich, so der Umweltdachverband, ist die Schaffung einer Bundeskompetenz im Naturschutz! Doch jeder kann etwas beitragen. Insbesondere auch LandschaftsarchitektInnen können dem Artenrückgang entgegenwirken. Sie sind durch ihre umfassenden Kompetenzen und die frei- und naturräumlichen Tätigkeitsbereiche oftmals in der Lage, positiv Einfluss zu nehmen und sich als „Biodiversitätsbeauftragte“ gegen einen weiteren Verlust der Artenvielfalt einzusetzen!
Die 6 Sofortmaßnahmen des Umweltdachverbandes für den Erhalt der Artenvielfalt:

1. Schaffung eines Bundesrahmennaturschutzgesetzes: Um den Arten- und Naturverlust zu stoppen und österreichweit die einheitliche Erfüllung der EU-Naturschutzrichtlinien zu gewährleisten, müssen alle Bundesländer und der Bund an einem Strang ziehen. Wir fordern – nach deutschem Vorbild – ein Bundesrahmennaturschutzgesetz als wesentliche Grundlage für die Umsetzung von Natura 2000 – dem EU-weit wichtigsten Instrument zum Schutz der Ökosysteme und Arten.

2. Ökologische Gewässersanierung: 60 Prozent der heimischen Gewässer sind sanierungsbedürftig, dennoch wird der ökologische Gewässerschutz sukzessive ausgetrocknet. Die Förderungen im Umweltförderungsgesetz wurden von geplanten 150 Millionen Euro auf null reduziert. Finanzminister Hartwig Löger muss endlich die leerstehenden Fördertöpfe für die Gewässersanierung wieder auffüllen.

3. Aufwertung der Umweltanwaltschaften statt Beschneidung von Parteienrechten: Die österreichischen Landesumweltanwaltschaften sind unverzichtbare öffentliche Institutionen zur Erhaltung bzw. Herstellung der rechtlich gebotenen Standards im Natur- und Artenschutz. Diese Institutionen sollten aufgewertet werden, anstatt sie – wie in Oberösterreich geplant – zu beschneiden. Dies würde einen massiven Rückschritt im Kampf gegen Natur- und Landschaftszerstörung, Artensterben und Biodiversitätsverlust verhindern.

4. Natur- und Artenschutz im EU-Programm für Ländliche Entwicklung stärken: Die für ökologische Zwecke relevante 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU muss mit entsprechenden Fördergeldern gestärkt werden, um die Landwirtschaft ökologisch nachhaltig und zukunftsfähig zu machen.

5. Schaffung eines Biodiversitäts-Soforthilfe-Fonds: Alle Naturschutz-Institutionen und -Programme wie Schutzgebietsverwaltungen, Artenschutzprogramme, Biotopkartierungen etc. leiden unter immenser Unterfinanzierung. Ein von Bundes- und Landesseite gespeister Soforthilfe-Fonds würde dazu beitragen, der Biodiversitätskrise unmittelbar zu begegnen und erste Maßnahmen umzusetzen.

6. Mainstreaming Biodiversität: Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist nicht nur Aufgabe des Naturschutzes. Alle Wirtschaftssektoren sind direkt abhängig von kostenlosen Ökosystemleistungen und müssen ihren Beitrag für den Schutz intakter Naturräume leisten. Denn Naturschutz kann nur effizient wirken, wenn er auf breiter Ebene getragen und umgesetzt wird.